Gesetzeslage

Das ist Fakt:

Die Verordnung (EU) 2016/679 ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft getreten und ist unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Sie ändert die Konzeption des geltenden Datenschutzrechts nicht grundlegend, vielmehr werden vielfach Bestimmungen der EG-Datenschutzrichtlinie 95/46 übernommen.  

Und wer hilft mir?

Unsere Empfehlung:

Für die Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen empfehlen wir Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten.

Dies ist zwar nicht für jedes Unternehmen bindend, allerdings erfordert eine eigenständige Umsetzung einen enormen Zeit- und Arbeitsaufwand.

 

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