Gesetzeslage
Das ist Fakt:
Die Verordnung (EU) 2016/679 ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft getreten und ist unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig.
Sie ändert die Konzeption des geltenden Datenschutzrechts nicht grundlegend, vielmehr werden vielfach Bestimmungen der EG-Datenschutzrichtlinie 95/46 übernommen.
Und wer hilft mir?
Unsere Empfehlung:
Für die Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen empfehlen wir Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten.
Dies ist zwar nicht für jedes Unternehmen bindend, allerdings erfordert eine eigenständige Umsetzung einen enormen Zeit- und Arbeitsaufwand.