AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der CONACTIVE GmbH & Co KG

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der CONACTIVE GmbH & Co KG – nachstehend CONACTIVE genannt – und dem (gewerblich tätigen) Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Vertragsbedingungen des Kunden, insbesondere abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, erkennt die CONACTIVE nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen der CONACTIVE gelten auch dann, wenn sie in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss/Erteilung des Auftrages

Die  CONACTIVE erstellt ein unverbindliches Angebot (Einladung zur Abgabe einer Willenserklärung) und übersendet dieses an den Kunden. Der Kunde gibt daraufhin mittels Übersendung der (ggf. geänderten) Einladung ein verbindliches Angebot an die CONACTIVE ab. Die CONACTIVE nimmt durch Auftragsbestätigung das Angebot an.

§ 2a Vertragsschluss unter Verwendung unseres Online-Shops bzw. unter Verwendung anderer Verkaufsplattformen

(1) Online-Shop unter http://www.www.conactive.de Mit seinem Klick auf die Schaltfläche „Bestellung absenden“ gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages bezüglich der sich aktuell im Warenkorb befindlichen Produkte ab. Anschließend übersendet die CONACTIVE dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Konditionen aufführt (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar. Sie soll nur darüber informieren, dass die Bestellung bei der CONACTIVE eingegangen ist. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die CONACTIVE das bestellte Produkt an den Kunden versendet und den Versand an ihn mit einer zweiten E-Mail bestätigt (Versandbestätigung). Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

(2) Sonstige Verkaufsplattformen Bei einem Vertrieb von Produkten über sonstige Online-Verkaufsplattformen in Form eines Direktverkaufs (z.B. „Sofortkauf“) gibt die CONACTIVE mit dem Einstellen des Produktes auf die Online-Plattform ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Dieses nimmt der mit seinen Daten und seinem persönlichen Passwort eingeloggte Kunde mit dem Klick auf die entsprechende Schaltfläche (z.B. „Sofortkauf“) an. Bei einem Vertrieb von Produkten in Form einer Online-Auktion, gibt die CONACTIVE mit dem Einstellen des Produktes auf die Online-Plattform ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Dieses nimmt derjenige Kunde an, der zum Zeitpunkt des Bietzeitendes, das höchste Gebot für das entsprechende Produkt hält.

§ 3 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

(1) Der Kunde hat den Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu entrichten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Zahlungseingang (Datum der Gutschrift)  bei der CONACTIVE an. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die CONACTIVE berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern.

(2) Falls der CONACTIVE ein nachweisbar höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

(3) Zur Zahlung werden Überweisung, Lastschrift, Abbuchungsauftrag oder Bezahlung per Nachnahme akzeptiert. Bei einer Bezahlung per Scheck wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 29,- gesondert in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.

(4) Für anfallende Arbeiten außerhalb der regulären Geschäftszeiten des Auftragnehmers wird ein Aufschlag von 50% in Rechnung gestellt (Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen am Standort des Auftragnehmers 100%). Die Geschäftszeiten des Auftragnehmers sind Montag bis Freitag von 09:00Uhr bis 17:00Uhr, ausgenommen gesetzlicher Feiertage am Standort des Auftragnehmers.

§ 4 Lieferung und Versand, Nutzungsrecht

(1) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Geschäftssitz der CONACTIVE an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin schriftlich und verbindlich zugesagt wurde. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der CONACTIVE in der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Falls die CONACTIVE ohne eigenes Verschulden zur termingerechten Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist – insbesondere weil der/die Lieferant/en seine/ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt/erfüllen oder der Kunde nach Erteilung des Auftrages Änderungen/Ergänzungen verlangt – ist die CONACTIVE dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Ist die Lieferung möglich und die CONACTIVE macht von ihrem vorgenannten Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Zu Teilleistungen ist die CONACTIVE berechtigt.

(3) Im Falle des Rücktritts wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

(4) Die Versendung der Ware erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der CONACTIVE liegen.

(5) Wird gleichzeitig Software verkauft, so erhält der Kunde ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software. Er ist berechtigt, die Software gem. den mitgelieferten Lizenzbedingungen einzusetzen.  Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die zwingenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (§§ 69a ff. UrhG) ergänzende Anwendung. Dies schließt auch das Verbot ein, von der CONACTIVE entwickelte und/oder programmierte Skripte, Daten oder Ähnliches von einer Künstlichen Intelligenz (KI) oder zur Herstellung einer Solchen verarbeiten zu lassen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung der CONACTIVE mit dem Kunden bestehender Forderungen Eigentum der CONACTIVE. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der CONACTIVE stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der CONACTIVE auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch (stellvertretendes commodum) des Kunden als an die CONACTIVE abgetreten.
Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter hat der Kunde die CONACTIVE unverzüglich schriftlich zu unterrichten und Dritte bereits im Vorhinein auf den Eigentumsvorbehalt unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde die Liefergegenstände dennoch veräußert/vermietet und die CONACTIVE dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der CONACTIVE bereits mit Vertragsschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab.
Der Kunde ist verpflichtet, der CONACTIVE alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche der CONACTIVE gegen den Kunden um mehr als 20%, so hat die CONACTIVE auf Verlangen des Kunden und nach ihrer Wahl, ihre zustehenden Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

§ 6 Gewährleistung

(1) Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den §§ 6 und 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist. Die Abtretung der Mangelansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.

(2) Soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, ergibt sich der Begriff des Sachmangels aus § 434 BGB. Aufgrund der Tatsache, dass die gelieferte Hard- oder Software nicht mit beim Kunden vorhandener Hard- oder Software kompatibel ist und es zu Konflikten mit diesen Geräten kommen kann, liegt ein Mangel an gelieferter Hard- oder Software nach der Verkehrssitte nur dann vor, wenn diese nicht für den gewöhnlichen Gebrauch im Sinne der Programmbeschreibung/Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar sein sollte. Gleiches gilt auch im Falle von Software-Updates. Alle Angaben in Handbüchern/Broschüren und/oder Werbematerialien, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten oder auf verfügbares Zubehör eines Produktes beziehen sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können. Sofern der/die Lieferant/en oder die CONACTIVE selbst ein Produkt aus dem Sortiment nehmen, so ist die CONACTIVE nicht verpflichtet Updates zu entwickeln oder an den Kunden auszuliefern.

(3) Ungeachtet der gesetzlichen Vorschriften hat der Kunde zunächst im Falle eines Mangels eine angemessene Frist – mindestens zwei Wochen –  zur Nacherfüllung zu setzen. Unabhängig von § 377 HGB sind offensichtliche Mängel binnen zweier Wochen ab Übergabe der Ware schriftlich bei der CONACTIVE zu rügen. Die Form der Nacherfüllung bestimmt der Kunde, ohne in einem weiteren Nacherfüllungsversuch auf die zunächst gewählte Form der Nacherfüllung festgelegt zu sein. Ist die Nacherfüllung zum zweiten Male fehlgeschlagen, so kann der Kunde Minderung verlangen oder von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

(4) Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne vorherige Zustimmung der CONACTIVE Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch die Veränderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) Die CONACTIVE schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentliche Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Sachschäden sind auf die typischerweise entstehenden Schäden beschränkt.

(2) Soweit die vertragliche Haftung der CONACTIVE ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Mitverschulden

Soweit die CONACTIVE aus Gewährleistung oder Schadenersatz in Haftung genommen wird, ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen und unzureichender Datensicherung. Letztere liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch regelmäßige, zumutbare und dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen Vorkehrungen gegen Einwirkungen von außen (Computerviren, Backdoor-Programme oder sonstige Angriffe auf Daten/Programme) oder gegen technisches Versagen zu treffen.

§ 9 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt oder von CONACTIVE unbestritten sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 10 Verjährung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, beginnend mit der Ablieferung der Ware. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 12 Monaten ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn die CONACTIVE grob schuldhaft gehandelt hat oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

Die CONACTIVE und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu verwerten. Sonstige Daten und Informationen, die den Vertragspartnern aufgrund der Geschäftsbeziehungen bekannt werden, dürfen jeweils nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks genutzt werden.

Die CONACTIVE verpflichtet sich, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte per  E-Mail an die datenschutz@www.conactive.de.

§ 12 Verpflichtung zur Entsorgung gemäß Elektrogesetz (ElektroG)

(1) Für den Fall, dass es sich bei der gelieferten Ware um Elektro- oder Elektronikgeräte im Sinne der §§ 2, 3 ElektroG handelt, übernimmt der Kunde – vorbehaltlich einer hiervon abweichenden Vereinbarung – die Verpflichtung, die gelieferte Ware nach der Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Gleichzeitig stellt der Kunde die CONACTIVE von etwaigen Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

(2) Gewerblich tätige Dritte, an die der Kunde die Ware weitergibt, hat er vertraglich zu verpflichten, die Ware nach Beendigung der Nutzung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und/oder für den Fall der erneuten Weitergabe dem/den Empfänger/n eine Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt es der Kunde, vorgenannte Weiterverpflichtung vertraglich zu vereinbaren, so hat er die gelieferte Ware nach Beendigung der Nutzung auf eigene Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

(3) Der Anspruch der CONACTIVE auf Übernahme und Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von 24 Monaten nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Geräts. Die vorgenannte Frist beginnt frühestens mit Zugang einer an die CONACTIVE gerichteten schriftlichen Mitteilung des Kunden über die Nutzungsbeendigung.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Der Kunde kann die CONACTIVE nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der CONACTIVE gegen den Kunden ist das Gericht maßgebend, in dessen Bezirk der Kunde seinen Wohnsitz hat, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder gegen Personen, deren Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der CONACTIVE maßgebend.

(3) Sollten eine oder mehrere Bedingungen unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel nach deren wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt und wirksam ist. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.

Stand: 03/2024

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